Nachhaltigkeit

EU-Transparenzverordnung (TVO)

Nach aktueller Fassung (10.03.2021) gilt die TVO nicht für ‚Finanzberater‘, die weniger als drei Personen beschäftigen. Alle gemachten Angaben meinerseits sind daher derzeit freiwillig

Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten – Kapitalanlage u. Versicherungs(anspar)produkte

Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?

Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.

Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?
  • Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.
  • Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
  • Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.
Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)

Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt.

Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden dennoch mit angeboten. Es erfolgt ein Hinweis auf die fehlende Strategie.

Im Rahmen der Beratung wird, sofern möglich, gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten.

Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.

Um die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken vorzunehmen, nutzt der Finanzberater u.a. zusätzliche Informationen von Dienstleistern, Verbänden oder Organisationen, die sich auf die Beurteilung dieser Risiken spezialisiert haben. Grundsätzlich wird auch in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken eine möglichst breite Streuung (Diversifizierung) der Anlage in Finanzprodukte oder ggf. auch innerhalb eines Finanzproduktes empfohlen.

Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO)

Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit und ggf. der Nachhaltigkeit des jeweiligen Finanzproduktes. Etwaige Nachhaltigkeitspräferenzen des Kunden werden ermittelt.

Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird grundsätzlich nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst.
Es kann vorkommen, dass Anbieter die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen höher vergüten. Wenn dies dem Kundeninteresses nicht widerspricht, wird die höhere Vergütung angenommen.

Für die Beratung gilt folgendes:

Ich selber verfolge derzeit keine eigene Nachhaltigkeitsstrategie (Portfolioplanung und Überwachung) sondern verwende die Strategien u. Informationen der Anbieter im Zusammenspiel mir den vom Kunden gewünschten Vorgaben.

Im Rahmen der Auswahl von Versicherungsgesellschaften und Versicherungsprodukten sowie Kapitalanlagen berücksichtige ich nur die von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen. Über die jeweilige Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit dessen vorvertraglichen Informationen.

Derzeit fehlen noch die technischen Regulierungsstandards der Europäischen Aufsichtsbehörden sowie Informationen der Versicherungs- u. Kapitalanlagegesellschaften, um detailliert prüfen zu können, welche nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bestehen und wie diese in die Beratung einbezogen werden können. Auf Grund der aktuell beschränkten Informationen der Anbieter werden diese Aspekte aktuell nicht standardmäßig in der Beratung berücksichtigt.

Mit einem zukünftigen breiteren Marktangebot wird eine standardmäßige Berücksichtigung erfolgen.

Meine Vergütung für die Vermittlung von Versicherungen u. Kapitalanlagen fällt nicht unterschiedlich aus, je nachdem, ob das empfohlene Produkt Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt oder nicht. Die Vergütungshöhe hängt wie bisher vom Produktgeber und dem Produkt selbst ab.

Bei der Risikoanalyse wird die Präferenz zur Nachhaltigkeit erfragt. Beispielhaft hier genannt:

  • Soll in Ihrem Versicherungs- oder Kapitalanlageprodukt (VKAP) ein Mindestanteil in speziell ökologisch nachhaltige Investitionen getätigt werden, und wie hoch soll dieser Anteil sein?
  • Soll in Ihrem VKAP ein Mindestanteil in allgemein nachhaltige Investitionen (ökologisch, sozial, governance bezogen) getätigt werden, und wie hoch soll dieser Anteil sein?
  • –  Soll in Ihrem VKAP die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt wer- den, und in welcher Hinsicht (z.B. Ausschluss bestimmter Investments – und welcher?) und in welchem Ausmaß (z.B. maximal akzeptabler Anteil)?
  • Ist Ihnen die Nachhaltigkeit des Investments wichtiger als o die Rendite ja/nein / o die Sicherheit ja/nein /o die Liquidität ja/nein, o eventuelle Steuervorteile des VKAP ja/nein?

Für die Beratungsdokumentation gilt folgendes:

Bei der Beratung zu Finanzprodukten u. Versicherung(anspar)produkten werden Nachhaltigkeitsrisiken einbezogen, indem die vorvertraglichen Informationen des Anbieters verwendet werden.  Trotz der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich der Eintritt von Nachhaltigkeitsrisiken negativ auf die Rendite des Finanzproduktes auswirkt. Zurzeit kann zudem eine Berücksichtigung auf Grund sich aufbauender, aber aktuell noch ggf. rudimentärer Informationen durch die Anbieter lediglich bedingt erfolgen.